BaFin ordnet Mängelbeseitigung bei der Helaba an
Was die BaFin mitteilt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) mit Sitz in Frankfurt am Main eine formelle Anordnung erlassen. Hintergrund sind festgestellte Mängel im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Aufsichtsbehörde fordert das Institut dazu auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Defizite zeitnah zu korrigieren. Ein zentraler Punkt der Anordnung ist die Verpflichtung der Bank, ihre Kundendaten systematisch zu überprüfen und auf den aktuellen Stand zu bringen, um regulatorische Anforderungen vollständig zu erfüllen.
Was Betroffene tun können
Für Kunden der Helaba ergeben sich aus dieser aufsichtsrechtlichen Maßnahme in der Regel keine unmittelbaren Nachteile. Sollte die Bank im Zuge der Datenaktualisierung auf Kunden zukommen, empfiehlt es sich, die geforderten Informationen zeitnah bereitzustellen, um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Anleger, die Unsicherheiten bezüglich ihrer Kontoführung oder der Sicherheit ihrer Einlagen haben, sollten sich direkt an den Kundenservice der Bank wenden. Bei allgemeinen Fragen zur Regulierung von Finanzinstituten bietet die BaFin zudem weiterführende Informationen auf ihrer Webseite an.
Quelle
Die vollständige Mitteilung der Finanzaufsicht finden Sie hier: BaFin-Meldung zur Helaba