BaFin ordnet Mängelbeseitigung bei der Nord/LB an

Anlegerhero Team

Laut BaFin-Warnung muss die Norddeutsche Landesbank Girozentrale (Nord/LB) mit Hauptsitz in Hannover umgehend handeln. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat angeordnet, dass das Kreditinstitut geeignete Vorkehrungen treffen muss, um erhebliche Defizite im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention zu beheben. Konkret betreffen diese Mängel die ordnungsgemäße und rechtzeitige Aktualisierung von Kundendaten.

Was die BaFin mitteilt

Die Finanzaufsicht verdeutlicht mit dieser aufsichtsrechtlichen Maßnahme, dass Banken ihre gesetzlichen Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche strikt einhalten müssen. Das Institut ist nun verpflichtet, die von der Behörde geforderten Schritte einzuleiten, um die internen Abläufe bei der Datenpflege der Kundschaft lückenlos zu korrigieren und abzusichern.

Was Betroffene tun können

Kunden der betroffenen Bank müssen aufgrund dieser aufsichtsrechtlichen Anordnung zunächst keine unmittelbaren negativen Folgen befürchten. Sollte die Bank im Zuge der Mängelbeseitigung jedoch zusätzliche Nachweise oder aktualisierte Dokumente von Kontoinhabern anfordern, empfiehlt sich eine zeitnahe Mitwirkung, um einen reibungslosen Service aufrechtzuerhalten.

Quelle

Die vollständige Mitteilung der Behörde finden Sie hier: BaFin-Meldung zur Norddeutschen Landesbank Girozentrale.

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