BaFin ordnet Mängelbeseitigung bei Instinet Germany GmbH an

Anlegerhero Team

Was die BaFin mitteilt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der in Frankfurt am Main ansässigen Instinet Germany GmbH eine aufsichtsrechtliche Anordnung erlassen. Grund hierfür sind festgestellte Mängel in den internen Sicherungssystemen des Unternehmens. Konkret bemängelt die Aufsichtsbehörde Defizite bei der Prävention von Geldwäsche sowie der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung. Das Unternehmen ist nun dazu verpflichtet, diese Schwachstellen innerhalb einer vorgegebenen Frist zu beseitigen und die gesetzlichen Anforderungen an die Compliance-Strukturen vollumfänglich zu erfüllen.

Was Betroffene tun können

Anordnungen dieser Art dienen der Stärkung der Integrität des Finanzsystems. Für Kunden und Geschäftspartner der Instinet Germany GmbH bedeutet diese Meldung zunächst, dass die Aufsicht die Einhaltung regulatorischer Standards aktiv überwacht. Sollten Sie als Anleger oder Kunde Unregelmäßigkeiten bei Transaktionen feststellen oder den Verdacht haben, dass Ihre Vermögenswerte nicht ordnungsgemäß verwaltet werden, empfiehlt es sich, den Kontakt zur Compliance-Abteilung des Instituts zu suchen oder bei konkreten Anhaltspunkten für Straftaten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu informieren.

Quelle

Die vollständige Meldung der Aufsichtsbehörde finden Sie hier: BaFin-Meldung zur Instinet Germany GmbH