BaFin ordnet Maßnahmen bei der CRONBANK Aktiengesellschaft an
Was die BaFin mitteilt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die CRONBANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Dreieich dazu verpflichtet, ihre interne Geschäftsorganisation sowie die Vorkehrungen zur Geldwäscheprävention grundlegend zu verbessern. Laut BaFin-Meldung sind die bestehenden Strukturen nicht ausreichend, weshalb das Institut nun zur Nachbesserung aufgefordert wurde. Zur Sicherstellung der Umsetzung hat die Aufsichtsbehörde einen Sonderbeauftragten eingesetzt, der den Fortschritt der Maßnahmen engmaschig überwacht und regelmäßig Bericht erstattet. Zudem wurde das Institut dazu angewiesen, zusätzliche Eigenmittel vorzuhalten, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.
Was Betroffene tun können
Die Anordnung der BaFin dient der Sicherung der Stabilität und der Einhaltung gesetzlicher Standards bei dem betroffenen Institut. Kunden der CRONBANK Aktiengesellschaft sollten die weitere Kommunikation des Kreditinstituts beobachten. Sollten Sie als Kunde Unregelmäßigkeiten bei Ihren Transaktionen feststellen oder den Verdacht haben, dass Ihre Vermögenswerte durch mangelhafte interne Kontrollen gefährdet sind, empfiehlt es sich, den Kontakt zur Bank zu suchen oder rechtlichen Rat einzuholen.
Quelle
Die offiziellen Details zu dieser Anordnung finden Sie direkt bei der Aufsichtsbehörde: Meldung der BaFin zur CRONBANK Aktiengesellschaft