BaFin prüft Konzernabschluss 2024 der DekaBank
Was die BaFin mitteilt
Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekannt gegeben hat, wurde am 28. Mai 2026 ein Prüfverfahren hinsichtlich des Konzernabschlusses der DekaBank Deutsche Girozentrale für den Stichtag 31. Dezember 2024 gestartet. Gegenstand der Untersuchung ist zudem der dazugehörige Konzernlagebericht des Unternehmens. Die Aufsichtsbehörde führt solche Prüfungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben durch, um die Einhaltung der geltenden Rechnungslegungsvorschriften sicherzustellen.
Was Betroffene tun können
Bei einer behördlichen Prüfung des Konzernabschlusses handelt es sich um einen regulären aufsichtsrechtlichen Vorgang. Für Anleger oder Kunden der DekaBank ergeben sich aus dieser Mitteilung der BaFin zunächst keine unmittelbaren Handlungsaufforderungen. Es ist ratsam, die weitere Kommunikation der Aufsichtsbehörde sowie offizielle Stellungnahmen des Instituts zu beobachten, um über den Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens informiert zu bleiben.
Quelle
Die vollständige Meldung der Aufsichtsbehörde finden Sie hier: BaFin-Meldung zur DekaBank