BaFin setzt Deutsche Bank neue Fristen zur Mängelbeseitigung
Laut BaFin-Warnung hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der Deutsche Bank AG neue Fristen angeordnet. Betroffen sind IT-Systeme zur Datenverarbeitung, die für die Überwachung von Transaktionen im Rahmen der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention eingesetzt werden. Die entsprechende Anordnung erging am 15. September 2026.
Was die BaFin mitteilt
Die Aufsichtsbehörde verlangt von dem Kreditinstitut die fristgerechte Beseitigung festgestellter Mängel in den genannten Überwachungssystemen. Konkrete Details zu den geforderten technischen Schritten oder Fristdaten nennt die behördliche Mitteilung im Einzelnen nicht, betont jedoch die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Prävention von Finanzkriminalität.
Was Betroffene tun können
Diese aufsichtsrechtliche Maßnahme richtet sich direkt an das genannte Kreditinstitut. Kunden und Anleger, die Fragen zu ihren Geschäftsbeziehungen oder Einlagen haben, sollten sich direkt an die Bank wenden oder offizielle Finanznachrichten verfolgen.
Quelle
Die vollständigen Details können Sie direkt auf der offiziellen Website der Behörde nachlesen: BaFin-Meldung zur Deutschen Bank AG.