BaFin stellt Fehler im Konzernabschluss der Pentixapharm Holding AG fest
Laut BaFin-Warnung hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei einer Überprüfung Unstimmigkeiten im Konzernabschluss der Pentixapharm Holding AG für das Geschäftsjahr 2024 identifiziert. Nach Angaben der Behörde entspricht das offengelegte Zahlenwerk, welches nach den internationalen IFRS-Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde, nicht den geltenden Vorgaben.
Was die BaFin mitteilt
Die Finanzaufsicht informiert die Öffentlichkeit darüber, dass der zum Stichtag 31. Dezember 2024 veröffentlichte Konzernabschluss fehlerhaft ist. Weitere Details zu den konkreten Bilanzierungsfehlern nennt die Behörde in ihrer offiziellen Mitteilung zunächst nicht.
Was Betroffene tun können
Anlegerinnen und Anleger sowie betroffene Marktteilnehmer sollten die Entwicklung rund um das Unternehmen genau beobachten und bei Bedarf professionellen Rat einholen. Offizielle Verlautbarungen des Unternehmens und der BaFin bieten Orientierung.
Quelle
Die zugrundeliegende Information stammt direkt von der Finanzaufsicht. Den vollständigen Bericht finden Sie hier: BaFin-Meldung zur Pentixapharm Holding AG.