BaFin stoppt unerlaubte Einlagengeschäfte der Löffler Immobiliengruppe GmbH
Was die BaFin mitteilt
Laut einer aktuellen Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Löffler Immobiliengruppe GmbH mit Sitz in Kammerstein unerlaubte Einlagengeschäfte betrieben. Das Unternehmen nahm auf Basis von Darlehensverträgen mit qualifiziertem Nachrang gewerbsmäßig Gelder an, die unbedingt rückzahlbar waren. Da diese Ansprüche nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft waren, stuft die Aufsichtsbehörde dies als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft gemäß Kreditwesengesetz (KWG) ein. Da das Unternehmen über keine entsprechende Erlaubnis verfügte, hat die BaFin die sofortige Einstellung sowie die vollständige Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet. Der entsprechende Bescheid ist mittlerweile bestandskräftig.
Was Betroffene tun können
Die Anordnung der BaFin verpflichtet die Löffler Immobiliengruppe GmbH dazu, die entgegengenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzuzahlen. Betroffene Kunden sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen und gegebenenfalls den direkten Kontakt zum Unternehmen suchen, um die Rückzahlung einzufordern. Sollten Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung auftreten, empfiehlt es sich, rechtlichen Beistand zu suchen, um die eigenen Ansprüche zu sichern.
Quelle
Die vollständige Mitteilung der BaFin finden Sie hier: BaFin-Meldung zur Löffler Immobiliengruppe GmbH