BaFin stoppt unerlaubte Versicherungsgeschäfte der Deutschen Krankenvorsorge
Was die BaFin mitteilt
Laut einer aktuellen Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müssen die Deutsche Krankenvorsorge GmbH und die Deutsche Krankenunterstützungskasse e.V. ihr Versicherungsgeschäft mit sofortiger Wirkung einstellen. Die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass beide Unternehmen über ihre Webseiten (deukv.de und deukuk.de) ein Modell zur „Absicherung Privatpatient“ bewerben, für das die erforderliche Erlaubnis fehlt. Das Angebot richtet sich an gesetzlich Versicherte, die ihre Arztkosten privat abrechnen sollen, wobei die Unternehmen eine Teilkostenerstattung versprechen. Da die Anbieter keinen wirksamen Ausschluss ihrer Leistungspflicht gewährleisten, stuft die BaFin das Geschäftsmodell als erlaubnispflichtiges Versicherungsgeschäft ein. Die Anordnung der BaFin ist bereits sofort vollziehbar.
Was Betroffene tun können
Anleger und Versicherungsnehmer sollten bei Angeboten, die den Verzicht auf gesetzliche Krankenversicherungsleistungen nahelegen, äußerste Vorsicht walten lassen. Da die Unternehmen nicht über die notwendige staatliche Erlaubnis verfügen, besteht für Kunden kein regulatorischer Schutz durch die BaFin. Wer bereits Verträge mit diesen Anbietern abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob eine Rückabwicklung möglich ist und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenkasse nicht zu gefährden.
Quelle
Weitere Informationen finden Sie direkt in der offiziellen Mitteilung der Aufsichtsbehörde: BaFin-Warnmeldung vom 26.03.2026.