BaFin untersagt AMAGVIK Int. AG öffentliches Angebot von Partizipationsscheinen
Was die BaFin mitteilt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Wirkung zum 27. Mai 2026 ein Verbot gegen die in St. Gallen ansässige AMAGVIK Int. AG ausgesprochen. Dem Unternehmen ist es untersagt, Partizipationsscheine der eigenen Gesellschaft öffentlich in Deutschland zum Kauf anzubieten. Grund für diese aufsichtsrechtliche Maßnahme ist ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Da das Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen für ein solches Angebot nicht erfüllt, ist der Vertrieb dieser Finanzprodukte auf dem deutschen Markt unzulässig.
Was Betroffene tun können
Anleger, die bereits in Kontakt mit der AMAGVIK Int. AG stehen oder denen entsprechende Partizipationsscheine angeboten wurden, sollten bei Anlageentscheidungen äußerste Vorsicht walten lassen. Da die BaFin das öffentliche Angebot explizit untersagt hat, sollten Investoren von weiteren Zahlungen absehen. Es ist ratsam, die eigenen Unterlagen zu prüfen und bei Unsicherheiten oder bereits getätigten Investitionen rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Ansprüche zu klären.
Quelle
Die offizielle Mitteilung der Finanzaufsicht finden Sie hier: BaFin-Warnung zur AMAGVIK Int. AG