BaFin untersagt Angebot von Partizipationsscheinen
Laut BaFin-Warnung hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das öffentliche Angebot von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG untersagt. Die Maßnahme richtet sich gegen die in Konstanz ansässige Galldium Immobilien Fünfte GmbH.
Wie die Behörde mitteilt, erfolgte die Untersagung am 10. Juli 2026 aufgrund eines Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Infolgedessen ist es dem Unternehmen untersagt, diese Partizipationsscheine in Deutschland öffentlich zum Kauf anzubieten.
Was die BaFin mitteilt
Die Aufsichtsbehörde greift ein, wenn gesetzliche Vorgaben beim Vertrieb von Vermögensanlagen nicht eingehalten werden. Durch das Verbot soll verhindert werden, dass Anleger in Deutschland unzulässige Finanzprodukte erwerben.
Was Betroffene tun können
Anleger, die bereits Angebote oder Unterlagen erhalten haben, sollten diese kritisch prüfen und sich bei Bedarf an Verbraucherschützer oder spezialisierte Rechtsberatungen wenden, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu klären.
Quelle
Die Originalmeldung der Behörde finden Sie hier: BaFin-Meldung zur Galldium Immobilien Fünfte GmbH.