BaFin verhängt Geldbuße gegen flatexDEGIRO SE
Was die BaFin mitteilt
Laut BaFin-Warnung wurde gegen die flatexDEGIRO SE eine Geldbuße von 1.000.000 Euro festgesetzt. Hintergrund ist ein Verstoß gegen die europäische Marktmissbrauchsverordnung (MAR), der sich Ende 2022 ereignete. Das Unternehmen hatte es versäumt, eine Insiderinformation unverzüglich durch eine Ad-hoc-Mitteilung zu veröffentlichen.
Bei der betreffenden Information handelte es sich um die Ergebnisse einer Sonderprüfung der flatexDEGIRO Bank AG gemäß § 44 Kreditwesengesetz (KWG). Die Aufsichtsbehörde hatte im Zuge dieser Prüfung Mängel bei der Geschäftsorganisation festgestellt. Anstatt diese Information zeitnah als Ad-hoc-Meldung offenzulegen, wählte das Unternehmen eine verspätete Veröffentlichung in Form einer Pressemitteilung.
Was Betroffene tun können
Die Mitteilung der BaFin bezieht sich auf aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen das Unternehmen selbst. Anleger, die bei flatexDEGIRO investiert sind, sollten bei Unsicherheiten bezüglich ihrer Anlagen oder bei Fragen zur Unternehmensführung den direkten Kontakt zum Kundenservice des Anbieters suchen oder bei Zweifeln an der Seriosität die offiziellen Veröffentlichungen der BaFin regelmäßig verfolgen.
Quelle
Die vollständige Meldung der Aufsichtsbehörde finden Sie hier: Originalmeldung der BaFin