BaFin warnt vor Angeboten auf becker-brandt.com
Laut einer aktuellen BaFin-Warnung vom 29. Juli 2026 bietet der Betreiber der Internetseite becker-brandt.com unautorisiert Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt klar, dass für dieses Angebot keine behördliche Genehmigung vorliegt und das Unternehmen keinerlei Beaufsichtigung durch die Behörde unterliegt. In Deutschland ist für derartige Finanzaktivitäten zwingend eine offizielle Lizenz der Aufsicht erforderlich.
Was die BaFin mitteilt
Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Verbraucherinnen und Verbraucher, die im Internet Geld anlegen möchten, werden zu äußerster Wachsamkeit aufgerufen. Vorab empfiehlt sich stets ein Blick in die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin, um den Status eines Anbieters zu prüfen.
Was Betroffene tun können
Wer bereits Geld bei dem unlizensierten Anbieter investiert hat, sollte umgehend den Kontakt abbrechen und Beweise sichern. Betroffene können sich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden wenden und rechtlichen Rat einholen.
Quelle
Die Originalmeldung der Behörde finden Sie hier: BaFin-Warnung zu becker-brandt.com.