BaFin warnt vor east-stock.com: Unerlaubte Finanzdienste

Anlegerhero Team

Laut BaFin-Warnung betreiben die Verantwortlichen hinter der Internetseite east-stock.com unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen. Die Aufsichtsbehörde stellt klar, dass für diese Geschäfte keine behördliche Genehmigung vorliegt. Zudem weisen die Behörden darauf hin, dass die Betreiber fälschlicherweise behaupten, von der BaFin beaufsichtigt zu werden, was nachweislich falsch ist.

Was die BaFin mitteilt

In Deutschland dürfen Unternehmen Finanz- oder Wertpapiergeschäfte ausschließlich dann anbieten, wenn sie über eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin verfügen. Die vorliegende Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Verbraucherinnen und Verbraucher sollten vor einer Geldanlage stets die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin konsultieren, um den Status eines Anbieters zu überprüfen. Die Finanzaufsicht rät gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern zu äußerster Vorsicht bei Online-Investitionen.

Was Betroffene tun können

Wer bereits Geld bei der genannten Plattform angelegt hat oder kontaktiert wurde, sollte umgehend jeglichen Kontakt abbrechen. Betroffene können sich bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden melden und rechtlichen Rat einholen. Zudem empfiehlt es sich, die Informationsangebote und Warnlisten der BaFin zum Thema Finanzbetrug zu nutzen, um betrügerische Maschen frühzeitig zu erkennen.

Quelle

Die offizielle Meldung der Behörde finden Sie hier: BaFin-Warnung zu east-stock.com.

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