BaFin warnt vor Finanzdienstleistungen auf auvelion.com
Laut BaFin-Warnung bietet der Betreiber der Internetseite auvelion.com unerlaubt Finanz- sowie Wertpapierdienstleistungen an. Auch Dienstleistungen im Bereich von Kryptowerten werden dort ohne die dafür notwendigen Genehmigungen zur Verfügung gestellt.
Wie die BaFin weiter ausführt, tritt der Anbieter ausschließlich unter dem Namen Auvelion auf. Es fehlen jegliche Angaben zu einer Rechtsform sowie zum offiziellen Geschäftssitz. Zudem ist auf der gesamten Website kein Impressum auffindbar. Für Geschäfte dieser Art ist in Deutschland grundsätzlich eine offizielle Lizenz der Aufsichtsbehörde vorgeschrieben.
Was die BaFin mitteilt
Die aktuelle Veröffentlichung der Behörde stützt sich auf rechtliche Grundlagen des Kreditwesengesetzes sowie des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Verbraucher sollten vor einer Geldanlage stets in der öffentlichen Unternehmensdatenbank überprüfen, ob ein Anbieter über die notwendigen Zulassungen verfügt. Gemeinsam mit polizeilichen Institutionen rät die BaFin zu äußerster Wachsamkeit bei Online-Finanzgeschäften.
Was Betroffene tun können
Personen, die bereits Kontakt zu diesem Anbieter hatten oder Geld investiert haben, sollten umgehend wachsam sein und keine weiteren Zahlungen leisten. Es empfiehlt sich, Beweise zu sichern und rechtliche Schritte zu prüfen.
Quelle
Die offiziellen Details entnehmen Sie bitte der Originalmeldung der BaFin.