BaFin warnt vor Tages- und Festgeld auf bestzins.net und nabab.de
Laut einer aktuellen BaFin-Warnung bieten die Betreiber der Websites bestzins.net und nabab.de sowie die Versender von E-Mails über Adressen wie info@bestzins.net und kontakt@nabab.de unzulässig Tages- und Festgeldanlagen an. Die Finanzaufsicht weist darauf hin, dass die Verantwortlichen über keine Erlaubnis zur Durchführung von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland verfügen.
Zudem macht die Behörde darauf aufmerksam, dass im Impressum der Webseiten unrechtmäßig die Daten der in Paris ansässigen NABAB S.A. verwendet werden. Hierbei handelt es sich um einen klaren Identitätsmissbrauch. Für das Anbieten von Finanzdienstleistungen im Bundesgebiet ist eine offizielle Lizenz der BaFin zwingend vorgeschrieben.
Was die BaFin mitteilt
Die Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Verbraucherinnen und Verbraucher sollten vor jeder Geldanlage im Internet prüfen, ob das jeweilige Unternehmen über eine gültige Zulassung verfügt. Entsprechende Abfragen lassen sich direkt in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin durchführen. Bei verdächtigen Angeboten ist äußerste Vorsicht geboten, um sich vor möglichen Betrugsmaschen zu schützen.
Was Betroffene tun können
Personen, die bereits Kontakt zu den genannten Plattformen hatten oder Geld investiert haben, sollten umgehend die Zusammenarbeit einstellen und Beweise wie E-Mails und Zahlungsbelege sichern. Es empfiehlt sich, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und rechtlichen Beistand hinzuzuziehen. Auf unserer Plattform Anlegerhero unterstützen wir Betroffene von Finanzbetrug dabei, die nächsten Schritte einzuleiten.
Quelle
Die vollständige Mitteilung der Behörde finden Sie hier: BaFin-Warnung zu bestzins.net und nabab.de.