BaFin-Warnung vor unerlaubter Plattform Quantum AI
Laut BaFin-Warnung besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber der Website quantum-ai.art kommerzielle Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die dafür notwendige Erlaubnis offerieren. Die Finanzaufsicht weist darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit mehrfach vor Angeboten unter dem Namen Quantum AI gewarnt wurde – unter anderem im März 2025.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen benötigt jede Einrichtung, die in Deutschland entsprechende Geschäfte im Bereich der Kryptowerte betreibt, eine ausdrückliche Zulassung der Aufhörde. Verbraucherinnen und Verbraucher können mithilfe der offiziellen Unternehmensdatenbank überprüfen, ob ein Anbieter über eine entsprechende Lizenz verfügt.
Was Betroffene tun können
Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern rät die Behörde zu äußerster Vorsicht bei Geldanlagen im Internet. Anleger sollten Angebote gründlich überprüfen, um betrügerische Machenschaften frühzeitig zu identifizieren. Wer bereits unzulässige Zahlungen getätigt hat, sollte umgehend rechtlichen Rat einholen und Strafanzeige bei den Ermittlungsbehörden erstatten.
Quelle
Die vollständige Mitteilung der Behörde finden Sie hier: BaFin-Meldung zu Quantum AI vom 24.07.2026.