Bußgeld gegen Raiffeisenbank Mittelschwaben eG verhängt
Was die BaFin mitteilt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Raiffeisenbank Mittelschwaben eG ein Bußgeld in Höhe von 11.000 Euro festgesetzt. Hintergrund der behördlichen Maßnahme sind Versäumnisse bei der Übermittlung von Daten an den sogenannten BaFin-Kontenvergleich. Laut BaFin-Warnung hat das Kreditinstitut seine aufsichtsrechtlichen Pflichten bezüglich der Meldeprozesse schuldhaft verletzt. Infolgedessen wurden die Kontenmodelle der Bank über einen längeren Zeitraum nicht korrekt oder gar nicht an die Aufsichtsbehörde gemeldet, was als Verstoß gegen die geltenden regulatorischen Anforderungen gewertet wurde.
Was Betroffene tun können
Da es sich bei dieser Meldung um eine aufsichtsrechtliche Sanktion gegen ein Kreditinstitut handelt, ergibt sich für Kunden der Bank in der Regel kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Die Maßnahme betrifft primär die interne Compliance und die Meldeprozesse der Bank gegenüber der Aufsicht. Sollten Kunden dennoch Unregelmäßigkeiten bei ihren Konten feststellen oder den Verdacht haben, dass ihre Daten nicht korrekt verarbeitet wurden, empfiehlt es sich, direkt den Kundenservice der Bank zu kontaktieren oder bei anhaltenden Zweifeln den Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe einzuschalten.
Quelle
Die vollständige Mitteilung der Finanzaufsicht finden Sie hier: BaFin-Meldung zur Raiffeisenbank Mittelschwaben eG