Bußgeld gegen Western Union International Bank GmbH verhängt
Was die BaFin mitteilt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Western Union International Bank GmbH ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro verhängt. Laut BaFin-Meldung ist der Grund für diese Sanktion das Versäumnis des Instituts, gesetzlich vorgeschriebene Meldungen an den BaFin-Kontenvergleich vorzunehmen. Die in Wien ansässige Bank hatte über einen längeren Zeitraum hinweg versäumt, die Kontenmodelle ihrer deutschen Zweigniederlassung ordnungsgemäß an das System zu übermitteln.
Was Betroffene tun können
Bei Bußgeldern dieser Art handelt es sich um aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen das Unternehmen selbst. Für Kunden der Western Union International Bank GmbH ergeben sich aus dieser spezifischen Meldung der BaFin keine unmittelbaren Handlungsnotwendigkeiten. Dennoch empfiehlt es sich für Anleger und Bankkunden grundsätzlich, bei Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr oder bei Zweifeln an der Seriosität eines Finanzdienstleisters die offiziellen Warnlisten der Aufsichtsbehörden regelmäßig zu prüfen.
Quelle
Weitere Details zu dieser aufsichtsrechtlichen Maßnahme finden Sie in der offiziellen Mitteilung der Behörde: Originalmeldung der BaFin