DFS - Asset Management GmbH: BaFin untersagt unerlaubtes Einlagengeschäft
Was die BaFin mitteilt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 26. Februar 2026 gegen die DFS - Asset Management GmbH, die ihren Sitz in München hat und auch als „DFS - Die Finanzstrategen“ auftritt, eine Anordnung erlassen. Das Unternehmen muss sein Einlagengeschäft mit sofortiger Wirkung einstellen und abwickeln.
Nach Erkenntnissen der Behörde hat die Gesellschaft über verschiedene Inhaber-Teilschuldverschreibungen Gelder entgegengenommen, die unbedingt rückzahlbar waren. Da diese Ansprüche jedoch nicht ordnungsgemäß verbrieft wurden, stuft die BaFin dies als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft gemäß Kreditwesengesetz (KWG) ein. Da das Unternehmen über keine entsprechende Erlaubnis verfügt, ist die Geschäftstätigkeit in diesem Bereich illegal. Die Gesellschaft ist nun verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzuzahlen. Der Bescheid ist bereits sofort vollziehbar.
Was Betroffene tun können
Anleger, die in die genannten Schuldverschreibungen investiert haben, sollten prüfen, ob sie von der Abwicklungsanordnung betroffen sind. Da die Anordnung der BaFin die Rückzahlung der Gelder vorsieht, ist es ratsam, den Kontakt zum Unternehmen zu suchen oder sich rechtlich beraten zu lassen, um die Rückzahlung der investierten Beträge einzufordern.
Quelle
Die vollständige Mitteilung der BaFin finden Sie hier: BaFin-Verbrauchermitteilung zur DFS - Asset Management GmbH.