FIM EinzelhandelsInvest 1 GmbH: Fehlende Verkaufsprospekte bei Vermögensanlagen
Was die BaFin mitteilt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Öffentlichkeit über die FIM EinzelhandelsInvest 1 GmbH mit Sitz in Bamberg informiert. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde bietet das Unternehmen zwei verschiedene Nachrangdarlehen an, ohne die dafür erforderlichen Verkaufsprospekte gemäß § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) bereitzustellen.
Konkret betroffen sind die Vermögensanlagen mit den Bezeichnungen „FEHI1/5J1M/PP20/DI“ (Laufzeit: 5 Jahre und 1 Monat, Zinssatz: 7,5 %) sowie „FEHI1/3J/PP20/DI“ (Laufzeit: 3 Jahre, Zinssatz: 5,75 %). Das Fehlen eines gebilligten Verkaufsprospekts stellt einen Verstoß gegen die gesetzlichen Transparenzpflichten dar, die Anleger vor unkalkulierbaren Risiken schützen sollen.
Was Betroffene tun können
Anleger, die in diese oder ähnliche Vermögensanlagen investieren möchten oder bereits investiert haben, sollten bei fehlenden Prospekten höchste Vorsicht walten lassen. Ein fehlender Prospekt bedeutet, dass wichtige Informationen über die Risiken und die wirtschaftliche Lage des Emittenten nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zur Verfügung stehen. Es wird empfohlen, vor einer Investitionsentscheidung stets zu prüfen, ob ein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt vorliegt.
Quelle
Die vollständige Mitteilung der Aufsichtsbehörde finden Sie hier: BaFin-Verbrauchermeldung zur FIM EinzelhandelsInvest 1 GmbH