Operation Hope AI und Vexorylax: BaFin warnt vor WhatsApp-Anlageangeboten und Identitätsmissbrauch
Die BaFin warnt vor Anlageangeboten im Zusammenhang mit „Operation Hope AI“ und der Krypto-Handelsplattform Vexorylax. Deutsche Anleger sollen über WhatsApp-Gruppen und Chats angesprochen und zum Erwerb von Kryptowerten bewegt werden. Besonders auffällig: Die Finanzaufsicht berichtet nicht nur von unerlaubt angebotenen Kryptowerte-Dienstleistungen, sondern auch von einem Identitätsmissbrauch.
Für Anleger, die bereits Geld oder Kryptowährungen eingezahlt haben, stellt sich deshalb vor allem eine Frage: Was kann ich jetzt tun und besteht eine Chance, mein Geld zurückzubekommen?
Wie funktioniert „Operation Hope AI“?
Nach den der BaFin vorliegenden Informationen tritt in WhatsApp-Gruppen unter anderem eine Person auf, die sich „Professor Martin Eichenfels“ nennt. Beworben wird ein Projekt mit der Bezeichnung „Operation Hope AI“.
Die Initiatoren behaupten offenbar, mit einer Krypto-Handelsplattform namens Vexorylax strategisch zusammenzuarbeiten. Anleger sollen sich dort registrieren und unter anderem einen Token namens „OHAI“ erwerben.
Die BaFin bezeichnet diesen Token als fingiert. Zudem werden nach Angaben der Finanzaufsicht weder die unbekannten Initiatoren der WhatsApp-Gruppen noch die Betreiber von Vexorylax von ihr beaufsichtigt.
BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch
Besonders schwer wiegt der Hinweis auf einen möglichen Identitätsmissbrauch.
Nach den veröffentlichten Informationen geben sich die Initiatoren als eine US-amerikanische Non-Profit-Organisation aus. Interessenten werden unter anderem auf die Internetseite operation-hopes(.)de verwiesen.
Die tatsächlich existierende US-amerikanische Organisation steht nach Angaben der BaFin jedoch nicht mit den Initiatoren der WhatsApp-Gruppen in Verbindung.
Für Anleger ist das ein wichtiges Warnsignal: Die Tatsache, dass bei einer Internetrecherche eine tatsächlich existierende Organisation oder ein reales Unternehmen gefunden wird, bedeutet nicht, dass die Personen im WhatsApp-Chat tatsächlich für diese Organisation tätig sind.
Welche Rolle spielt Vexorylax?
Im weiteren Verlauf sollen Anleger zur Plattform Vexorylax unter der Domain vexorylax(.)net geführt werden. Dort können vermeintliche Investments oder Kontostände dargestellt werden.
Die BaFin geht davon aus, dass Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden. Für entsprechende Dienstleistungen gelten in Deutschland und der EU aufsichtsrechtliche Zulassungsvoraussetzungen.
Hohe Gewinne auf dem Konto? Vorsicht!
Anleger sollten sich nicht von vermeintlich hohen Gewinnen auf einer Handelsplattform täuschen lassen.
Eine Anzeige auf einer Internetseite ist noch kein Nachweis dafür, dass tatsächlich Kryptowährungen gekauft wurden oder dass das angezeigte Vermögen überhaupt existiert.
Ein besonders deutliches Warnsignal liegt vor, wenn eine Auszahlung plötzlich davon abhängig gemacht wird, dass der Anleger noch einmal Geld einzahlt.
Typische Begründungen können angebliche Steuern, Provisionen, Versicherungen, Liquiditätsnachweise, Geldwäscheprüfungen oder Freischaltungsgebühren sein.
Wer bereits Schwierigkeiten mit einer Auszahlung hat, sollte kein weiteres Geld überweisen, ohne die Forderung unabhängig überprüfen zu lassen.
Operation Hope AI oder Vexorylax: Wie bekommen Anleger ihr Geld zurück?
Eine BaFin-Warnung führt nicht automatisch zur Rückzahlung des investierten Geldes. Die BaFin weist selbst darauf hin, dass sie einzelne Anleger nicht bei der Durchsetzung ihrer individuellen Zahlungsansprüche vertreten kann. Solche Ansprüche müssen gegebenenfalls gegenüber den beteiligten Personen oder Unternehmen durchgesetzt werden.
Bei bereits erfolgten Zahlungen sollte deshalb möglichst früh geprüft werden:
- Wohin wurde das Geld tatsächlich überwiesen?
- Welche Bank oder Kryptobörse war beteiligt?
- Welche Wallet-Adressen wurden verwendet?
- Wer ist tatsächlicher Zahlungsempfänger?
- Lassen sich Zahlungs- oder Kryptotransaktionen nachvollziehen?
- Kommen Ansprüche gegen weitere Beteiligte in Betracht?
Je früher die tatsächlichen Zahlungswege untersucht werden, desto größer können die Möglichkeiten sein, weitere Transaktionen zu verhindern oder Ansatzpunkte für eine Rückforderung zu finden.
Was sollten Betroffene jetzt sichern?
Wer mit Operation Hope AI, Vexorylax oder dem angeblichen OHAI-Token Geld verloren hat, sollte keine Chats oder Konten vorschnell löschen.
Wichtig sind insbesondere WhatsApp-Verläufe, Telefonnummern und Profilnamen der Ansprechpartner, E-Mails, Screenshots des vermeintlichen Handelskontos, Kontoauszüge und Überweisungsbelege sowie Wallet-Adressen und Blockchain-Transaktions-IDs.
Auch die ursprüngliche Werbung oder der Einladungslink zur WhatsApp-Gruppe kann später wichtig sein.
Vorsicht vor „Recovery Scam“
Geschädigte Anleger müssen außerdem mit einer zweiten Betrugsstufe rechnen.
Dabei melden sich angebliche Rechtsanwälte, Ermittler, Blockchain-Spezialisten oder Behörden und behaupten beispielsweise, die verlorenen Gelder bereits gefunden oder eingefroren zu haben.
Anschließend wird erneut eine Vorauszahlung verlangt.
Wer bereits einmal Opfer eines Anlagebetrugs geworden ist, sollte deshalb auch bei vermeintlichen Rückholangeboten besonders vorsichtig sein.
AnlegerHero: Fall kostenlos einreichen und Möglichkeiten prüfen
Wenn Sie bereits Geld bei Operation Hope AI oder Vexorylax eingezahlt oder Kryptowährungen übertragen haben, können Sie Ihren Fall bei AnlegerHero einreichen.
Für eine erste Einschätzung sollten Sie möglichst Ihre Zahlungsbelege, WhatsApp-Kommunikation, Wallet-Daten und vorhandene Unterlagen zur Plattform bereithalten.
Wichtig ist insbesondere eine schnelle Rekonstruktion der Zahlungswege. Denn entscheidend ist häufig nicht, welcher Kontostand auf einer Plattform angezeigt wird, sondern wohin das echte Geld des Anlegers tatsächlich geflossen ist.
Die BaFin-Warnung vom 28. August 2026 ist jedenfalls ein erhebliches Warnsignal. Betroffene sollten weitere Zahlungsaufforderungen kritisch hinterfragen und zeitnah prüfen lassen, welche Möglichkeiten zur Rückforderung bestehen.