Smart IT Global Limited: BaFin untersagt öffentliches Angebot von Anlagen
Was die BaFin mitteilt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Wirkung zum 9. April 2026 das öffentliche Angebot mehrerer Vermögensanlagen der Smart IT Global Limited untersagt. Betroffen sind die Produkte „smart IT World“ und „smart IT Sprinter“, bei denen es sich um partiarische Darlehen handelt, sowie das Angebot „smart IT Origin“. Bei Letzterem wurde Anlegern ein vermögenswerter Barausgleich für die Überlassung von Kapital versprochen. Laut BaFin-Warnung erfolgte das Angebot dieser Anlagen ohne die erforderliche Erlaubnis beziehungsweise unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Das Unternehmen darf diese Finanzprodukte somit nicht mehr zum Erwerb in Deutschland anbieten.
Was Betroffene tun können
Anleger, die bereits in diese Produkte investiert haben oder von dem Unternehmen kontaktiert wurden, sollten bei Anlageentscheidungen stets prüfen, ob der Anbieter über eine entsprechende Erlaubnis der BaFin verfügt. Wer bereits Gelder investiert hat, sollte sich bei Zweifeln über die Seriosität oder bei ausbleibenden Rückzahlungen rechtlich beraten lassen, um mögliche Ansprüche zu prüfen.
Quelle
Die vollständige Mitteilung der Behörde finden Sie hier: BaFin-Warnmeldung zur Smart IT Global Limited