TGI AG: BaFin untersagt öffentliches Angebot von Vermögensanlagen
Laut einer aktuellen Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der TGI AG das öffentliche Angebot der Produkte „Customer Basic 2 %“ sowie „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ mit sofortiger Wirkung untersagt. Bei diesen Anlagen wurde Anlegern für die Überlassung von Kapital eine Verzinsung sowie die zusätzliche Auszahlung von Gold versprochen.
Was die BaFin mitteilt
Die Aufsichtsbehörde begründet diesen Schritt mit einem Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz. Die TGI AG ist demnach nicht berechtigt, die genannten Vermögensanlagen in Deutschland öffentlich zum Erwerb anzubieten. Die Anordnung ist bereits rechtskräftig.
Was Betroffene tun können
Anleger, die bereits in diese Produkte investiert haben oder von der TGI AG kontaktiert wurden, sollten bei Finanzgeschäften mit diesem Unternehmen äußerste Vorsicht walten lassen. Es ist ratsam, keine weiteren Zahlungen zu leisten und den Kontakt zur BaFin oder zu spezialisierten Rechtsberatungsstellen zu suchen, um die eigene rechtliche Situation zu prüfen.
Quelle
Die vollständige Mitteilung der Finanzaufsicht finden Sie hier: BaFin-Warnung zur TGI AG