TGI AG: BaFin untersagt unerlaubtes Einlagengeschäft

Anlegerhero Team

Was die BaFin mitteilt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 19. Juni 2026 gegen die TGI AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, eine Anordnung erlassen. Das Unternehmen muss das von ihm betriebene Einlagengeschäft in Deutschland mit sofortiger Wirkung einstellen und abwickeln. Laut BaFin-Warnung hat die TGI AG im Rahmen des Produkts „Sales Premium“ gewerbsmäßig Gelder entgegengenommen, die unbedingt rückzahlbar sind, ohne dass hierfür die notwendige bankaufsichtliche Erlaubnis gemäß Kreditwesengesetz (KWG) vorliegt. Da die Rückzahlungsansprüche nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft waren, stuft die Aufsichtsbehörde das Angebot als unerlaubtes Einlagengeschäft ein. Die TGI AG ist nun verpflichtet, die angenommenen Kundengelder unverzüglich zurückzuzahlen. Der Bescheid ist bereits sofort vollziehbar.

Was Betroffene tun können

Anleger, die Gelder bei der TGI AG investiert haben, sollten prüfen, ob sie von der Abwicklungsanordnung betroffen sind. Da die Anordnung die Rückzahlung der Gelder vorsieht, empfiehlt es sich, den direkten Kontakt zum Unternehmen zu suchen. Sollte die Rückzahlung ausbleiben, können sich Betroffene anwaltlich beraten lassen, um ihre Ansprüche zu sichern. Es ist ratsam, sämtliche Vertragsunterlagen und Korrespondenzen für eine mögliche rechtliche Aufarbeitung sorgfältig aufzubewahren.

Quelle

Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Mitteilung der BaFin.