Unerlaubte Anlagevermittlung: BaFin warnt vor ASF-Steppat

Anlegerhero Team

Laut einer aktuellen BaFin-Warnung missachtet das Unternehmen ASF-Steppat, beziehungsweise die Einzelunternehmerin Teodora Steppat aus Straelen, eine behördliche Verfügung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teilt mit, dass die Vermittlung von geschlossenen Fondsbeteiligungen im Zweitmarkt gegen Provision ohne die dafür notwendige Erlaubnis erfolgt. Bereits im April 2025 hatte die Behörde die sofortige Einstellung dieses Geschäftsbetriebs angeordnet, da die gesetzlich vorgeschriebene Lizenz nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) fehlt. Da diese Anordnung weiterhin ignoriert wird, informiert die Aufsichtsbehörde nun die Öffentlichkeit über das unzulässige Agieren.

Was die BaFin mitteilt

Die BaFin stellt klar, dass für die angebotenen Finanzdienstleistungen keinerlei behördliche Erlaubnis vorliegt. Der entsprechende Untersagungsbescheid ist zwar nicht bestandskräftig, jedoch von Gesetzes wegen sofort vollziehbar. Verbraucher sollten bei Geschäften mit unlizenzierten Anbietern äußerste Vorsicht walten lassen, da das Risiko eines Totalverlusts des investierten Kapitals hoch ist und im Regelfall kein gesetzlicher Anlegerschutz greift.

Was Betroffene tun können

Anleger, die bereits Geschäftsbeziehungen mit ASF-Steppat unterhalten oder Zahlungen getätigt haben, sollten umgehend rechtlichen Rat einholen und den Kontakt dokumentieren. Betroffene können sich zudem direkt an die BaFin oder die zuständigen Strafverfolgungsbehörden wenden, um unzulässige Finanzaktivitäten zu melden.

Quelle

Die offiziellen Details entnehmen Sie bitte der Originalmeldung: BaFin-Warnung zu ASF-Steppat.

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