Ventus Energy: Geld zurück? Anleger können Rückzahlung jetzt aktiv einfordern

Redaktion Anlegerhero

Die BaFin hat gegenüber der Ventus Energy Group OÜ Maßnahmen wegen des Verdachts eines unerlaubten Einlagengeschäfts angeordnet. Seitdem fragen sich zahlreiche Anleger, ob und wie sie ihr investiertes Geld zurückerhalten können.

Bei Anlegerhero melden sich inzwischen viele Betroffene, die ihre Investition zurückfordern möchten und nach einer unkomplizierten Möglichkeit suchen, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Was bedeutet die BaFin-Anordnung für Anleger?

Die BaFin hat angeordnet, dass die angenommenen Gelder zurückzuzahlen sind. Dennoch erhalten viele Anleger bislang keine konkrete Rückzahlung oder lediglich allgemeine Mitteilungen über laufende Gespräche mit der BaFin und mögliche Restrukturierungsmaßnahmen.

Für Anleger bedeutet dies: Wer sein Geld zurückhaben möchte, sollte seine Ansprüche aktiv geltend machen.

Ventus Energy verweist auf fehlende Liquidität

In Antworten an Anleger erklärt Ventus Energy regelmäßig, dass die investierten Gelder in Energieprojekte geflossen seien und eine sofortige Rückzahlung derzeit nicht möglich sei.

Ob und wann freiwillige Rückzahlungen erfolgen werden, ist derzeit offen.

Viele Anleger möchten deshalb nicht länger abwarten, sondern ihre Ansprüche dokumentieren und rechtlich absichern.

Außergerichtliche Rückzahlungsaufforderung für 99 Euro

Anlegerhero bietet betroffenen Anlegern die Möglichkeit, für nur 99 Euro eine professionelle außergerichtliche Rückzahlungsaufforderung erstellen und versenden zu lassen.

Hierbei werden insbesondere:

  • die Investition dokumentiert,
  • die Rückzahlung verlangt,
  • eine Frist gesetzt und
  • der Anspruch gegenüber Ventus Energy formal geltend gemacht.

Die außergerichtliche Aufforderung kann zugleich eine wichtige Grundlage für spätere gerichtliche Maßnahmen schaffen.

Was passiert, wenn Ventus Energy nicht zahlt?

Sollte Ventus Energy die Rückzahlung ablehnen oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, bestehen weitere rechtliche Möglichkeiten.

Über das Anwaltsverzeichnis von Anlegerhero können Anleger Kontakt zu spezialisierten Rechtsanwälten aufnehmen, die unter anderem folgende Maßnahmen prüfen:

  • gerichtliche Mahnverfahren,
  • Klageverfahren,
  • Arrestverfahren,
  • Vermögenssicherungsmaßnahmen,
  • Vollstreckungsmaßnahmen in Deutschland,
  • Vollstreckung in Estland auf Grundlage eines deutschen Titels.

Welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall und der Höhe der Investition ab.

Vollstreckung in Estland grundsätzlich möglich

Viele Anleger befürchten, dass Ansprüche gegen ein estnisches Unternehmen nicht durchgesetzt werden können.

Tatsächlich können deutsche Titel grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union anerkannt und vollstreckt werden. Auch eine Durchsetzung in Estland ist daher rechtlich möglich.

Welche Unterlagen sollten Anleger bereithalten?

Für die außergerichtliche Rückzahlungsaufforderung sollten insbesondere folgende Unterlagen vorliegen:

  • Investitionsbestätigung,
  • Vertragsunterlagen,
  • Zahlungsnachweise,
  • Kontoauszüge,
  • E-Mail-Korrespondenz mit Ventus Energy,
  • Informationen aus dem Anlegerportal.

Fazit

Anleger sollten nicht darauf vertrauen, dass Rückzahlungen automatisch erfolgen. Wer bei Ventus Energy investiert hat, kann seine Ansprüche bereits jetzt aktiv geltend machen.

Anlegerhero bietet hierfür eine außergerichtliche Rückzahlungsaufforderung zum Festpreis von 99 Euro an. Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, stehen über das Anwaltsverzeichnis von Anlegerhero spezialisierte Rechtsanwälte für die Prüfung weiterer gerichtlicher Schritte zur Verfügung.

Je früher Anleger ihre Ansprüche dokumentieren und geltend machen, desto besser können spätere rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden.