Ventus Energy Group OÜ: BaFin untersagt unerlaubtes Einlagengeschäft
Was die BaFin mitteilt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 5. Mai 2026 gegen die in Estland ansässige Ventus Energy Group OÜ eine Anordnung erlassen. Das Unternehmen hat in Deutschland Gelder auf Basis von Darlehensverträgen entgegengenommen, die unbedingt rückzahlbar sind, ohne dass hierfür die notwendige bankaufsichtliche Erlaubnis vorliegt. Da diese Tätigkeit gemäß Kreditwesengesetz (KWG) als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft eingestuft wird, muss das Unternehmen den Betrieb sofort einstellen und die angenommenen Kundengelder unverzüglich zurückzahlen. Der Bescheid ist bereits sofort vollziehbar, auch wenn er rechtlich noch nicht bestandskräftig ist.
Was Betroffene tun können
Anleger, die Gelder bei der Ventus Energy Group OÜ investiert haben, sollten den Kontakt zum Unternehmen suchen, um die Rückzahlung ihrer Einlagen einzufordern. Da es sich um ein unerlaubt betriebenes Geschäft handelt, ist bei ausbleibenden Zahlungen die Prüfung rechtlicher Schritte durch einen spezialisierten Anwalt ratsam. Betroffene sollten zudem sämtliche Korrespondenz und Vertragsunterlagen für eine mögliche Beweissicherung sorgfältig aufbewahren.
Quelle
Die vollständige Mitteilung der Aufsichtsbehörde finden Sie hier: BaFin-Meldung zur Ventus Energy Group OÜ.