Warnung vor DAO1: Unerlaubte Kryptodienstleistungen durch Apertum Holding Limited
Was die BaFin mitteilt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor den Angeboten der Plattform DAO1, die mit der Apertum Holding Limited in Verbindung steht. Laut BaFin-Warnung bewirbt das Unternehmen den automatisierten Handel mit Kryptowerten, wobei KI-gestützte Bots zum Einsatz kommen sollen. Diese Dienstleistungen werden aktiv über soziale Medien, Webinare und lokale Veranstaltungen in Deutschland beworben. Die Aufsichtsbehörde stellt klar, dass DAO1 für diese Aktivitäten keine behördliche Erlaubnis besitzt, die für das Anbieten von Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland zwingend erforderlich ist.
Was Betroffene tun können
Anleger sollten bei Online-Investitionen höchste Vorsicht walten lassen. Bevor Sie Kapital bei einem Finanzdienstleister anlegen, empfiehlt die BaFin, den Status des Unternehmens in der offiziellen Unternehmensdatenbank zu prüfen. Sollten Sie bereits Gelder investiert haben oder verdächtige Angebote erhalten, ist eine gründliche Recherche ratsam. Nutzen Sie zudem die Informationsangebote der BaFin, des Bundeskriminalamts und der Landeskriminalämter zum Thema Finanzbetrug, um sich über Schutzmaßnahmen zu informieren und betrügerische Muster frühzeitig zu erkennen.
Quelle
Die vollständige Warnmeldung der Aufsichtsbehörde finden Sie hier: Meldung der BaFin zu DAO1