Warnung vor Fortarox: Unerlaubte Kryptodienstleistungen
Was die BaFin mitteilt
Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat eine offizielle Warnung bezüglich der Websites fortarox.com und fortarox.2s2.io herausgegeben. Nach Angaben der Behörde werden über diese Internetauftritte Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten, ohne dass die Betreiber über die hierfür notwendige behördliche Erlaubnis verfügen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Anbieter nicht unter der Aufsicht der BaFin stehen. In Deutschland ist eine entsprechende Zulassung zwingend erforderlich, um Finanz- oder Kryptodienstleistungen professionell erbringen zu dürfen.
Was Betroffene tun können
Anleger sollten bei Online-Investitionen grundsätzlich höchste Vorsicht walten lassen. Vor einer Geldanlage empfiehlt es sich, in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin zu prüfen, ob ein Anbieter über die notwendige Erlaubnis verfügt. Sollten Sie bereits Kontakt zu nicht lizenzierten Anbietern aufgenommen haben, ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Die BaFin rät dazu, sich umfassend über Methoden von Finanzbetrug zu informieren, um verdächtige Angebote frühzeitig als solche zu identifizieren.
Quelle
Die vollständige Mitteilung der Finanzaufsicht finden Sie hier: BaFin-Warnung zu Fortarox