Warnung vor Patronus Consulting: Unerlaubter Handel mit Klarna-Aktien

Anlegerhero Team

Was die BaFin mitteilt

Laut BaFin-Warnung bietet das Unternehmen Patronus Consulting ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Firma kontaktiert potenzielle Anleger aktiv per Telefon (Cold Calling) über eine Schweizer Rufnummer und täuscht vor, Vorzugsaktien für einen angeblichen Börsengang von Klarna verkaufen zu können. Die BaFin stellt klar, dass für ein solches Angebot kein gebilligter Wertpapierprospekt vorliegt, was einen Verstoß gegen das Wertpapierprospektgesetz darstellt. Zudem verfügt Patronus Consulting über keinerlei Zulassung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Die Behörde warnt eindringlich vor derartigen Praktiken, da es sich in der Vergangenheit bei ähnlichen Fällen oft um Betrugsversuche handelte, bei denen Anleger nach der Zahlung keine Aktien erhielten und die Anbieter anschließend untertauchten.

Was Betroffene tun können

Die BaFin sowie das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbrauchern zu äußerster Vorsicht bei Geldanlagen im Internet. Prüfen Sie vor einer Investition immer in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin, ob der Anbieter über eine entsprechende Erlaubnis verfügt. Ebenso lässt sich in der Datenbank für hinterlegte Prospekte einsehen, ob für ein Wertpapierangebot ein offiziell gebilligter Prospekt vorliegt. Sollten Sie bereits Zahlungen an Patronus Consulting geleistet haben, ist besondere Vorsicht geboten.

Quelle

Die vollständige Mitteilung der Finanzaufsicht finden Sie hier: BaFin-Warnung zu Patronus Consulting

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