Warnung vor unerlaubten Handelsplattformen: Sofortiger Aimex und Saimex Trade
Was die BaFin mitteilt
Laut einer aktuellen Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) operieren die Plattformen unter den Bezeichnungen „Sofortiger Aimex“ sowie „Sofortiger Saimex“ ohne die notwendige behördliche Zulassung. Die Aufsichtsbehörde stellt fest, dass diese Anbieter Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland offerieren, obwohl ihnen hierfür die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis fehlt. Auffällig ist zudem, dass die betroffenen Webseiten keine transparenten Angaben zu ihrem Geschäftssitz machen und ein sehr ähnliches Layout aufweisen. Die BaFin stützt ihre Warnung auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
Was Betroffene tun können
Anleger sollten bei Online-Investitionen stets höchste Vorsicht walten lassen. Bevor Sie Gelder bei einem Anbieter anlegen, empfiehlt es sich, in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin zu prüfen, ob das Unternehmen über eine gültige Zulassung verfügt. Sollten Sie bereits Kontakt zu diesen Plattformen haben, ist besondere Skepsis geboten. Die BaFin sowie das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten dazu, vorab gründliche Recherchen durchzuführen, um sich vor möglichen Betrugsversuchen am Finanzmarkt zu schützen. Weitere Informationen zum Schutz vor Finanzbetrug finden Sie direkt bei der Aufsichtsbehörde.
Quelle
Die vollständige Mitteilung der BaFin finden Sie hier: Originalmeldung der BaFin