Wechsel des Hauptbevollmächtigten bei W. R. Berkley Europe AG
Was die BaFin mitteilt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bekannt gegeben, dass es bei der W. R. Berkley Europe AG, Niederlassung für Deutschland, zu einem Wechsel in der Position des Hauptbevollmächtigten gekommen ist. Solche Veränderungen in der Geschäftsführung von Versicherungsunternehmen unterliegen der aufsichtsrechtlichen Überprüfung durch die Behörde, um sicherzustellen, dass die neuen Verantwortlichen die notwendige fachliche Eignung sowie Zuverlässigkeit für ihre Aufgaben mitbringen.
Was Betroffene tun können
Für Kunden und Geschäftspartner des Unternehmens ergibt sich aus dieser administrativen Mitteilung in der Regel kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Es handelt sich um einen regulären Vorgang in der Unternehmensführung. Sollten Sie jedoch Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen oder zur Betreuung durch die deutsche Niederlassung haben, empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit dem Kundenservice der W. R. Berkley Europe AG aufzunehmen. Bei allgemeinen Unsicherheiten im Umgang mit Finanzinstituten bietet die BaFin zudem auf ihrer Webseite weiterführende Informationen zum Verbraucherschutz an.
Quelle
Die vollständige Mitteilung der Aufsichtsbehörde finden Sie hier: BaFin-Bekanntmachung zum Wechsel des Hauptbevollmächtigten